Lizenz-Konflikte, eine Abmahngefahr?

paragraphBeim Neheimer Geocacher bin ich über einen Artikel gestolpert, der einen Bericht zum Thema „Abmahnungen für Verstöße gegen die Creative-Commons-Lizenzen“ aufgreift. Eigendlich wollte ich nur einen Kommentar schreiben, da dieser aber die Länge des Ausgangsposts wesentlich überschritten hätte, habe ich mich entschlossen, einen eigenen Artikel daraus zu machen.

In dem Moment, in dem ein Listing veröffentlicht wird, ist der Owner für die dort angebotenen Inhalte verantwortlich, die er dort anbietet. Vielen werden die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen kaum bewusst sein.

Einfacher Mehrwert

Oftmals werden Listings gerne mit zusätzlichen Inhalten wie Bildern und Texten angereichert und damit ein erheblicher Mehrwert an Informationen für den Leser bzw. suchenden Geocacher angeboten. Bei selbst erstellten Bildern und Texten ist dies i.d.R. kein Problem, doch werden fremde Inhalte z.B. von Wikipedia genutzt, kann dies schnell zu Konflikten mit dem Urheberrecht führen, welche auch in kostenpflichtigen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen enden können.

Grundsätzlich können aber auch fremde Inhalte für ein Listing genutzt werden, Vorrausetzung ist jedoch, dass man die entsprechenden Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt bekommen hat.

Auch Wikipedia-Inhalte sind nicht frei zu verwenden

Im Gegensatz zu der weitverbreiteten Meinung, dass die Inhalte auf z.B. Wikipedia frei verwendet (im Sinne von gemeinfrei) werden dürfen, trifft dies nur auf einen kleinen Teil der dort zu findenden Inhalte zu. Der überwiegende Teil des dort verfügbaren Contents ist unter verschiedene Lizenzen gestellt, welche eine generelle Aussage über die Verwendbarkeit erschweren.

Zu der Frage „Darf ich Inhalte der Wikipedia weiterverwenden?“ ist in den Wikipedia-FAQ folgendes zu lesen:

„Du darfst Inhalte der Wikipedia spiegeln oder auf deine eigene Internetseite übernehmen. Du darfst die Inhalte abändern, kürzen oder ergänzen. Du darfst sie auch drucken und vertreiben. Einzige Bedingung: Du musst dich an die Wikipedia:Lizenzbestimmungen halten. (Bilder und andere Dateien stehen möglicherweise unter einer anderen Lizenz; dann gelten die jeweils angegebenen Bestimmungen.)“

Quelle: Wikipedia

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Die Wikipedia-Lizenzbestimmungen sagen aus, dass alle Texte in der deutschsprachigen Wikipedia unter der der Creative-Commons-LizenzNamensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (unported)“ stehen. Unter dieser Lizenz stehen auch viele Bilder in der Wikipedia. Einzelheiten zu der jeweiligen Lizenz, unter der das Bild verfügbar ist, finden sich auf der Detailseite des Bildes.

Der Teufel steckt im Detail

Damit scheint erst einmal eine Verwendung für ein Listing prinzipiell möglich, doch schon die Namensnennung kann Probleme bereiten:

Die o.g. Lizenz setzt voraus, dass der Urheber genannt wird. Doch schon dieser ist prinzipbedingt auf Wikipedia nicht immer einfach zu ermitteln. Eine Textpassage kann durchaus von mehreren Autoren bearbeitet worden sein, die so zu einer gemeinsamen Urheberschaft der Textpassage zu zählen sind. Je nach Umfang der zitierten Quelle können dort durchaus mehrere Dutzend Autoren mitgewirkt haben. Um dies nachzuvollziehen, klickt einmal in einem beliebigen Wikipedia-Artikel am oberen Seitenrand auf „Versionsgeschichte“. Dort werdet Ihr auch feststellen, dass es eine Vielzahl an Autoren gibt, die bewusst anonym bleiben wollen.

Das zweite Problem kann durchaus die in der Lizenz vorgesehene „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ sein. Je nach Listing-Plattform werden in den Nutzungsbedingungen die Rechte zur Verwendung der dort angebotenen Inhalte stark eingeschränkt, so dass eine Weitergabe unter den gleichen Bedingungen, d.h. nicht gewährleistet werden kann.

Besser: Nach gemeinfreien Inhalten suchen

Wie Ihr seht, ist die Verwendung von „freien“ Wikipedia-Inhalten im Rahmen eines Listings mit einer Reihe an Fußangeln gespickt, die es zu beachten gilt. Oft ist es sinnvoll, nach „gemeinfreien“ Werken zu suchen, bei denen der Urheber der freien Verwendung zugestimmt hat, die Schutzzeit abgelaufen ist, oder die Schöpfungshöhe zu gering ist.

 

Bitte beachten!

Dieser Artikel erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf rechtliche Verbindlichkeit.

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