So schnell kann’s verboten werden

slacklineManchmal lohnt der Blick über den Tellerrand, gerade wenn in anderen Bereichen etwas passiert, aus dem man vielleicht die eine oder andere Lehre für die eigenen Tätigkeiten ziehen könnte, gerade, wenn es Parallelen zum eignen Hobby gibt.

Die Stadt Köln überarbeitet aktuell verschiedene Ordnungen und Satzungen, die in der Kölner Stadtverordnung zusammenfinden und vereinfacht werden sollen. (Quellen:  1, 2, 3) Darunter fallen u.a. die Straßenordnung und die Grünflächenordnung.

Slacklining wird in Köln verboten

Dabei nutzt die Stadt die Gelegenheit, ein paar Dinge neu bzw. genauer zu regeln, was erlaubt bzw. verboten ist. Darunter fällt u.a. auch das Slacklining. Eine Slackline ist ein zwischen zwei Bäumen (oder Pfählen o.ä.) gespannter Gurt, auf dem Balanciert werden kann.  Auch in dieser Sportart sind Maßnahmen zum Baumschutz weit verbreitet, was aber leider nicht genügt, die öffentliche Wahrnehmung von einigen schwarzen Schafen, die Ihre Slackline ohne Rücksicht auf Verluste spannen, prägen zu lassen.

Wie aus einer Mitteilung des Ausschuss für Umwelt und Grün hervorgeht, soll es zukünftig in der Kölner Stadtverordnung offiziell heißen:

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„§ 24 Sport und Spiele
(2) Slacklining und vergleichbare, baumschädigende Sportarten sind nur an den dafür ausgewiesenen Stellen zulässig.“

Ob das Baumklettern mit Ausrüstung mit unter „vergleichbare, baumschädigende Sportarten“ fällt, bleibt nur zu vermuten. Auch viele Slackliner sind sich der Problematik bewußt, die Schäden an der Rinde für den Baum bedeuten können und verhalten sich mit Cambium-Schonern etc. entsprechend.

Parallelen sind also gegeben.

Bild: Canva

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